Verbotene Kommunikationsdienste bei Finanzdienstleistern

Finger weg von Whatsapp! Mehrere europäische Banken, darunter auch Schweizer Finanzinstitute, werden erneut von der US-Finanzaufsichtsbehörde SEC ins Visier genommen. Mitarbeitende sollen über verbotene Plattformen auf ihren Firmenhandys mit Kunden kommuniziert haben. Folgender Beitrag befasst sich damit, welche Dienste bei Finanzdienstleistern verboten sind und weshalb US-Behörden Schweizer Unternehmen verfolgen können.

Verbotene Plattformen

Gemäss den Compliance-Regeln der SEC und der CFTC (Commodity Futures Trading Commission) müssen Finanzunternehmen die schriftliche Kommunikation mit ihren Kunden archivieren und überwachen. Da bei Messenger-Diensten wie Whatsapp Nachrichten gelöscht werden können, ist dieser Dienst für Mitarbeitende verboten. Auch in der Schweiz bieten Banken aus Datenschutz-, Sicherheits- und regulatorischen Gründen bspw. keinen Whatsapp-Kundendienst an. Dennoch gibt es Hinweise darauf, dass Mitarbeitende mit Kunden über ihre Firmenhandys Geschäfte abwickeln, was gegen die US-Compliance-Regeln verstösst. Auch in Art. 15 f. FIDLEG wird festgelegt, dass Finanzdienstleister Informationen über Kunden in geeigneter Weise zu dokumentieren und auf Anfrage darüber Rechenschaft abzulegen haben.

Settlements – NPA, DPA etc.

Da es US-Gesetze ihren Behörden wie der genannten SEC erlauben, weltweit gegen Unternehmen vorzugehen, finden sich regelmässig europäische bzw. auch schweizerische Gesellschaften auf der Liste der Verdächtigen. Da Strafverfahren in den USA mit sehr hohen Risiken für Unternehmen verbunden sind und hohe Kosten verursachen, liegt es im eigenen Interesse, solche Verfahren möglichst abzuwenden und einen Vergleich (settlement) mit den Behörden abzuschliessen. In den letzten Jahren haben sich dabei drei Formen eines Vergleichs entwickelt: Non-Prosecution-Agreement (NPA), Deferred Prosecution Agreement (DPA) und guilty plea. Während es sich bei der DPA um eine mit Auflagen und einer Busse verbundenen Strafaufschub-Vereinbarung handelt, definiert sich NPA als Strafverzichtserklärung. Das beschuldigte Unternehmen verpflichtet sich dabei zu einer Strafzahlung und der Einhaltung von Compliance-Massnahmen, während die US-Behörde auf eine weitere Strafverfolgung verzichtet. Im vorliegenden Problem bzgl. Kommunikation über verbotene Plattformen haben schon einige Banken bestätigt, mit den US-Behörden zu kooperieren und auf eine Einigung (settlement) hinzuarbeiten. Gelingt hier ein „settlement“, würde es sich um ein NPA handeln, wobei das Unternehmen eine Busse von mehreren Hundert Millionen Dollar bezahlt, im Gegenzug aber nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

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By Published On: 10. Oktober 2022Categories: FINANCE & CONTROLLING, LEGAL & NOTARY