FINMA Enforcement / Rückerstattung Prämien
Handelt es sich „nur“ um fehlerhafte Verbuchungen von Kosten oder um schwere Aufsichtsrechtsverletzungen? Dies untersuchte die FINMA im Rahmen eines Enforcement-Verfahrens gegen einen Krankenzusatzversicherer und kam zum Schluss, dass das Unternehmen jahrelang Vertriebs- und Verwaltungskosten zulasten der Versicherten verteilte. Die Hintergründe des Verfahrens und die Konsequenzen werden im folgenden Beitrag näher beleuchtet.
Enforcement-Verfahren
Nach einer Vor-Ort-Kontrolle beim Zusatzversicherer verschärfte die FINMA ihre Untersuchungen und leitete im April 2020 ein Enforcement-Verfahren gegen die Gesellschaft ein. Die Untersuchungen ergaben, dass das Unternehmen im Zeitraum von 2013 bis 2019 mangelhafte Geschäfte mit Vermittlern tätigte und andererseits Verwaltungskosten ungerechtfertigt den Versicherten verrechnete.
Externer Vermittler
Im fraglichen Zeitraum arbeitete die untersuchte Versicherungsgesellschaft, trotz Warnungen der internen Revisionsstelle, mit einem Vermittlungsunternehmen zusammen und geriet in ein Abhängigkeitsverhältnis. Dies führte dazu, dass wirtschaftlich ungerechtfertigte Provisionen bezahlt und später dem Zusatzversicherungsgeschäft belastet wurden. Damit trugen ausschliesslich die Zusatzversicherten die Vermittlerkosten für alle Neuabschlüsse, obwohl auch obligatorische Krankenversicherungen betroffen waren.
Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und besagt, dass die Kosten einer staatlichen Massnahme (oder einer Gesellschaft, die im Auftrag des Staates tätig ist) von derjenigen Person zu tragen sind, die sie verursacht hat. Das Enforcement-Verfahren gegen den Zusatzversicherer stellte fest, dass indirekte Kosten, d.h. Kosten für interne Arbeit zugunsten der Zusatzversicherten, nicht hinreichend verursachergerecht verrechnet wurden. Die Untersuchung ergab, dass die Gesellschaft sogar Marketing- und Werbekosten den Zusatzversicherten auferlegte.
Konsequenzen
Durch die Fehlallokation von diversen Kostenpunkten erweisen sich auch die Tarifberechnungen als mangelhaft und zu hoch, weswegen die FINMA verfügte, dass mindestens 129 Millionen Franken ungerechtfertigt auf die Prämien der Versicherten überwälzt wurden und diese nun den Betroffenen zu erstatten sind. Ausserdem hat das Unternehmen die Zusammenarbeit mit der Vermittlungsgesellschaft bereits 2020 beendet. Der Entscheid der FINMA ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Zusammenfassend:
- Enforcement-Verfahren der FINMA gegen Zusatzversicherer wegen mangelhafter Geschäfte; 129 Millionen Franken sind den Versicherten zurückzuerstatten
- Mehrkosten als Folge eines Abhängigkeitsverhältnisses den Versicherten belastet
- Verursacherprinzip: Kosten einer staatlichen Massnahme vom Verursacher zu tragen