Situation in der Ukraine: Konsequenzen für Schweizer Unternehmen
Seit Anfang Jahr steht die Ukraine wegen der Auseinandersetzung mit Russland täglich in den Schlagzeilen. Der Konflikt hat mittlerweile ein dermassen weitreichendes Ausmass erreicht, dass auch unser (Alltags-)Leben in der Schweiz betroffen ist. Hierzulande steht man, nebst den politischen Angelegenheiten wie der Neutralitätsfrage, weiteren Konsequenzen gegenüber wie z.B. gestiegenen Benzin- und Gaspreisen, der Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen oder der Import-Abhängigkeit. Folgender Blog-Beitrag konzentriert sich auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Konflikts und soll dabei in erster Linie Unternehmen informieren.
Erdöl-Embargo
Die Schweiz hat am 29. Juni 2022 das mittlerweile sechste EU-Sanktionspaket umgesetzt und die entsprechende Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst. Art. 12a der Verordnung verhängt ein Embargo auf Rohöl und sämtliche Erdölprodukte aus Russland. Konkret sind der Kauf, die Einfuhr, die Durchfuhr sowie der Transport von russischem Rohöl in und durch die Schweiz verboten. Das Embargo verbietet darüber hinaus die Erbringung von Dienstleistungen wie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Vermittlung und Beratung sowie Gewährung von Finanzmitteln zum Kauf von Rohöl aus Russland mit der Schweiz als Bestimmungsort. Eine Ausnahme bildet die Einfuhr von russischem Rohöl und Erdölerzeugnissen in die Schweiz, welche zuerst rechtmässig in einen EU-Staat importiert wurden.
Finanzdienstleistern ist es nach Art. 28e der Verordnung verboten, Dienstleistungen in den Bereichen der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung sowie Unternehmensberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen zu erbringen. Darüber hinaus dürfen gemäss Art. 28d keine Trusts errichtet, Verwaltungsanschriften bezeichnet oder Verwaltungsdienstleistungen getätigt werden, sofern russische natürliche oder juristische Personen dadurch begünstigt werden.
Compliance in Unternehmen
Die laufende Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine verpflichtet Unternehmen, unabhängig von der Grösse oder der Branche, zur stetigen Überprüfung der Sanktionsliste. Es gilt sicherzustellen, dass jegliche Geschäftstätigkeit des eigenen Unternehmens, aber auch der Partner sowie Lieferanten als Teil der Compliance bzw. des Risk-Managements überprüft wird. Bei Zuwiderhandlung drohen laut Art. 9 Embargogesetz (EmbG) Strafen bis zu CHF 500‘000 sowie auch eine extraterritoriale Strafverfolgung wie bspw. durch US-Behörden.